Gesetzliche Grundlagen
Bereits Ende der 70er Jahre schrieb die schwedische Baunorm die Einsparung von Heizenergie vor (nach FEIST 1997, S. 1).
Nach und nach kamen auch in Deutschland Gesetze auf, die die Einsparung von Energie für Neubauten vorschrieben. Die
Wärmeschutzverordnung (WschVO) von 1977 beschrieb allerdings höchstens den Bestand der Gebäude.
Demnach wurden in einem Gebäude ca. 170 kWh pro m² im Jahr verbraucht. Die WschVO 1984 schrieb nun eine Dämmstärke
von 5 cm in Außenwänden vor. Dies führte zu einem Verbrauch von ca. 130 kWh/m²/a (nach DWORSCHAK und WENKE 1997, S. 179).
Sehr viel genauer wurde die WschVO 1995. Neben einer Dämmstärke von 10 cm schrieb sie nun auch k-Werte vor: Für
Wände 0,5 W/m² K, für das Dach sogar 0,22 W/m² K und für Fenster 1,8 W/m² K. Damit liegt der Energieverbrauch meist
um 100 kWh/m²/a (KIENZLE, GÖRG und BLOCH 1998, S. 3).
Im Jahre 2001 wurde die Energie-Einspar-Verordnung eingeführt. Sie schriebt nun eine Bilanzierung des Energiebedarfs vor,
in die auch Wärmeschutz, Lüftungsanlagen und die Effizienz der Heizung mit einbezogen werden. Außerdem werden Wärmeerzeugung
und Wärmeverluste zusammen betrachtet (nach MEYER 2001, S. 38 f).
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